Die Übergangsbestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Kriterien für die Erteilung
- Im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sein
- Mindestens 2 Jahre klinische Tätigkeit im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen nachweisen können.
Verfahren
Anträge müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) an das Sekretariat des Programms gerichtet werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Kopie des Arztdiploms
- Falls angebracht, Mebeko Anerkennung
- Zeugnisse zur klinischen Aktivität in von der SSAM anerkannten Einrichtungen mit suchtmedizinischem Schwerpunkt (mindestens 50% Patienten mit Suchtproblematik).
Falls keine Bescheinigungen vorliegen, muss der Antragsteller die Kontaktangaben von zwei Auskunftspersonen vorlegen und/oder nachweisen, dass er mindestens 50 Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen betreut hat.
- Kurzer Lebenslauf mit Angabe von GLN und Geburtsdatum
Kriterien für die Erteilung
- Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg)
- Nachweis von mindestens 12 Monate klinische Tätigkeit auf dem Gebiet der Abhängigkeitserkrankungen. Die 12 Monate der klinischen Tätigkeit müssen in den 5 Jahren vor Inkraftsetzung des Programms (01.01.2018) erfolgt sein
- Während den 12 Monaten dieser klinischen Tätigkeit die Rolle und Aufgabe eines Suchtmediziners eingenommen haben
- Prüfung ablegen
Verfahren
Anträge müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) an das Sekretariat gerichtet werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Kopie des Arztdiploms
- Falls angebracht, Mebeko Anerkennung
- Zeugnisse zur klinischen Aktivität in von der SSAM anerkannten Einrichtungen mit suchtmedizinischem Schwerpunkt (mindestens 50% Patienten mit Suchtproblematik)
Falls keine Bescheinigungen vorliegen, muss der Antragsteller die Kontaktangaben von zwei Auskunftspersonen vorlegen und/oder nachweisen, dass er mindestens 50 Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen betreut hat.
- Kurzer Lebenslauf ink. GLN-Nr. und Geburtsdatum
Über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet die Bildungs- und Prüfungskommission.